Grundversorgung erkennen
Der örtliche Grundversorger veröffentlicht Bedingungen und Preise für Haushaltskunden im Netzgebiet. Prüfen Sie Rechnung oder Begrüßungsschreiben auf die eindeutige Tarifbezeichnung und vergleichen Sie diese mit den veröffentlichten Grundversorgungspreisen.
Ersatzversorgung
Ersatzversorgung greift typischerweise vorübergehend, wenn Energie bezogen wird, ohne dass die Lieferstelle einem regulären Liefervertrag zugeordnet ist. Sie dauert höchstens drei Monate und kann ohne Kündigungsfrist durch einen neuen Vertrag beendet werden.
Wechsel vorbereiten
Für den neuen Vertrag werden Lieferadresse, Zählernummer oder Marktlokations-ID, Jahresverbrauch und gewünschter Lieferbeginn benötigt. Der technische 24-Stunden-Prozess hebt bestehende Vertragsfristen nicht auf.
Zählerstand zum Wechseltermin
Lesen Sie am bestätigten Lieferbeginn den Zähler ab und übermitteln Sie den Wert über den vorgesehenen offiziellen Weg. Foto und Bestätigung helfen, die spätere Schluss- und Startabrechnung abzugrenzen.
Preisvergleich richtig lesen
Vergleichen Sie Jahreskosten mit realistischem Verbrauch. Trennen Sie dauerhafte Grund- und Arbeitspreise von einmaligen Boni. Achten Sie außerdem auf Laufzeit, Preisgarantie und die Kosten nach dem ersten Vertragsjahr.
Versorgung bleibt bestehen
Ein Lieferantenwechsel erfordert keinen technischen Umbau am Anschluss. Netzbetreiber und Zähler bleiben normalerweise gleich. Entscheidend ist die korrekte kaufmännische Zuordnung der Lieferstelle zum neuen Vertrag.