Praxis-Ratgeber

Grundversorgung erkennen und Anbieter wechseln

Grundversorgung und Ersatzversorgung sind nicht dasselbe. Für Preise, Kündigung und Dauer gelten unterschiedliche Regeln. Vor einem Wechsel sollte deshalb zuerst geklärt werden, in welchem Vertragsverhältnis die Lieferstelle tatsächlich steht.

PrivathaushaltSchritt-für-Schritt für Privatkunden

Grundversorgung erkennen

Der örtliche Grundversorger veröffentlicht Bedingungen und Preise für Haushaltskunden im Netzgebiet. Prüfen Sie Rechnung oder Begrüßungsschreiben auf die eindeutige Tarifbezeichnung und vergleichen Sie diese mit den veröffentlichten Grundversorgungspreisen.

Ersatzversorgung

Ersatzversorgung greift typischerweise vorübergehend, wenn Energie bezogen wird, ohne dass die Lieferstelle einem regulären Liefervertrag zugeordnet ist. Sie dauert höchstens drei Monate und kann ohne Kündigungsfrist durch einen neuen Vertrag beendet werden.

Wechsel vorbereiten

Für den neuen Vertrag werden Lieferadresse, Zählernummer oder Marktlokations-ID, Jahresverbrauch und gewünschter Lieferbeginn benötigt. Der technische 24-Stunden-Prozess hebt bestehende Vertragsfristen nicht auf.

Zählerstand zum Wechseltermin

Lesen Sie am bestätigten Lieferbeginn den Zähler ab und übermitteln Sie den Wert über den vorgesehenen offiziellen Weg. Foto und Bestätigung helfen, die spätere Schluss- und Startabrechnung abzugrenzen.

Preisvergleich richtig lesen

Vergleichen Sie Jahreskosten mit realistischem Verbrauch. Trennen Sie dauerhafte Grund- und Arbeitspreise von einmaligen Boni. Achten Sie außerdem auf Laufzeit, Preisgarantie und die Kosten nach dem ersten Vertragsjahr.

Versorgung bleibt bestehen

Ein Lieferantenwechsel erfordert keinen technischen Umbau am Anschluss. Netzbetreiber und Zähler bleiben normalerweise gleich. Entscheidend ist die korrekte kaufmännische Zuordnung der Lieferstelle zum neuen Vertrag.

Zum Abhaken

Unterlagen und Nachweise

  • Vertragsart laut Rechnung
  • Aktuelle Preise
  • Zählernummer oder MaLo-ID
  • Bestätigter Lieferbeginn
  • Zählerfoto am Wechseltag

Offizielle Grundlagen

Die rechtlichen und verfahrensbezogenen Angaben wurden anhand der folgenden öffentlichen Stellen geprüft.

Stand der Prüfung: 20. Oktober 2026. Prüfen Sie vor einer Entscheidung immer Ihre persönliche Vertragsbestätigung und die aktuell veröffentlichte Information des zuständigen Unternehmens. Bewahren Sie Anträge, Bestätigungen und Messwerte für spätere Rückfragen geordnet auf.

Anbieterinformationen

Passenden offiziellen Serviceweg finden

In der Anbieterübersicht finden Sie veröffentlichte Telefonnummern, Kundenportale und Unternehmensquellen getrennt von unserem Beratungsangebot.

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