Praxis-Ratgeber

Kündigungsfrist bei Strom und Gas richtig prüfen

Die richtige Kündigungsfrist steht zuerst im persönlichen Vertrag. Zusätzlich gelten gesetzliche Grenzen und besondere Regeln bei Preisänderung, Umzug und Grundversorgung.

PrivathaushaltSchritt-für-Schritt für Privatkunden

Vertragsunterlagen zuerst

Prüfen Sie Vertragsbeginn, Erstlaufzeit, Verlängerung und Kündigungsfrist in Bestätigung und AGB. Für neuere Verbraucherverträge darf die Kündigungsfrist nach Ablauf der Erstlaufzeit grundsätzlich höchstens einen Monat betragen.

Grundversorgung

Ein Grundversorgungsvertrag kann von Haushaltskunden mit einer Frist von zwei Wochen in Textform gekündigt werden. In der Praxis übernimmt der neue Lieferant den Wechsel häufig mit entsprechender Vollmacht.

Preisänderung und Sonderkündigung

Bei einer einseitigen Preis- oder Vertragsänderung kann ein Sonderkündigungsrecht bestehen. Beachten Sie den in der Mitteilung genannten Wirksamkeitstermin und verlangen Sie eine Kündigungsbestätigung.

Umzug

Ob der Vertrag mitgenommen oder beendet wird, hängt von Vertrag und Belieferungsmöglichkeit an der neuen Adresse ab. Teilen Sie neue Adresse oder Marktlokations-ID rechtzeitig mit und dokumentieren Sie beide Zählerstände.

Zugang der Kündigung nachweisen

Entscheidend ist, wann die Kündigung beim Lieferanten eingeht. Nutzen Sie einen bestätigbaren Weg, speichern Sie die Eingangsbestätigung und prüfen Sie, ob Vertragsnummer und gewünschtes Enddatum richtig übernommen wurden.

Wechselauftrag und eigene Kündigung

Bei einem normalen Anbieterwechsel übernimmt der neue Lieferant die Kündigung häufig. Bei Sonderkündigung oder sehr kurzer Frist kann eigenes Handeln erforderlich sein. Vermeiden Sie doppelte oder widersprüchliche Kündigungen.

Zum Abhaken

Unterlagen und Nachweise

  • Vertragsbeginn
  • Ende der Erstlaufzeit
  • Kündigungsfrist
  • Wirksamkeit einer Preisänderung
  • Schriftliche Bestätigung

Offizielle Grundlagen

Die rechtlichen und verfahrensbezogenen Angaben wurden anhand der folgenden öffentlichen Stellen geprüft.

Stand der Prüfung: 20. Oktober 2026. Prüfen Sie vor einer Entscheidung immer Ihre persönliche Vertragsbestätigung und die aktuell veröffentlichte Information des zuständigen Unternehmens. Bewahren Sie Anträge, Bestätigungen und Messwerte für spätere Rückfragen geordnet auf.

Anbieterinformationen

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