Vertragsunterlagen zuerst
Prüfen Sie Vertragsbeginn, Erstlaufzeit, Verlängerung und Kündigungsfrist in Bestätigung und AGB. Für neuere Verbraucherverträge darf die Kündigungsfrist nach Ablauf der Erstlaufzeit grundsätzlich höchstens einen Monat betragen.
Grundversorgung
Ein Grundversorgungsvertrag kann von Haushaltskunden mit einer Frist von zwei Wochen in Textform gekündigt werden. In der Praxis übernimmt der neue Lieferant den Wechsel häufig mit entsprechender Vollmacht.
Preisänderung und Sonderkündigung
Bei einer einseitigen Preis- oder Vertragsänderung kann ein Sonderkündigungsrecht bestehen. Beachten Sie den in der Mitteilung genannten Wirksamkeitstermin und verlangen Sie eine Kündigungsbestätigung.
Umzug
Ob der Vertrag mitgenommen oder beendet wird, hängt von Vertrag und Belieferungsmöglichkeit an der neuen Adresse ab. Teilen Sie neue Adresse oder Marktlokations-ID rechtzeitig mit und dokumentieren Sie beide Zählerstände.
Zugang der Kündigung nachweisen
Entscheidend ist, wann die Kündigung beim Lieferanten eingeht. Nutzen Sie einen bestätigbaren Weg, speichern Sie die Eingangsbestätigung und prüfen Sie, ob Vertragsnummer und gewünschtes Enddatum richtig übernommen wurden.
Wechselauftrag und eigene Kündigung
Bei einem normalen Anbieterwechsel übernimmt der neue Lieferant die Kündigung häufig. Bei Sonderkündigung oder sehr kurzer Frist kann eigenes Handeln erforderlich sein. Vermeiden Sie doppelte oder widersprüchliche Kündigungen.