Praxis-Ratgeber

Strom beim Umzug anmelden: Fristen und Zählerdaten

Beim Wohnungswechsel entscheidet der tatsächliche Einzugstag darüber, welchem Vertrag der Verbrauch zugeordnet wird. Seit der Beschleunigung des technischen Lieferantenwechsels ist eine rückwirkende Zuordnung zu einem Wunschanbieter grundsätzlich nicht mehr möglich.

PrivathaushaltSchritt-für-Schritt für Privatkunden

Vor der Schlüsselübergabe

Wählen Sie den gewünschten Lieferanten möglichst vor dem Einzug. Halten Sie neue Lieferadresse, Einzugsdatum, erwarteten Jahresverbrauch und – sobald bekannt – Zählernummer oder Marktlokations-ID bereit. Der technische Wechsel in 24 Stunden ersetzt weder Vertragsprüfung noch Kündigungsfrist.

Am Übergabetag

Fotografieren Sie Zählernummer und Zählerstand so, dass beide Werte lesbar sind. Tragen Sie den Stand mit Datum in das Übergabeprotokoll ein. Verwechseln Sie bei mehreren Zählern weder Wohnung noch Strom und Gas.

Wenn noch kein Vertrag besteht

Wer nach dem Einzug Strom entnimmt, ohne vorher einen anderen Liefervertrag abgeschlossen zu haben, wird in der Regel zunächst durch den örtlichen Grundversorger beliefert. Ein später geschlossener Vertrag wirkt nur für die Zukunft.

Alte Wohnung sauber abschließen

Melden Sie dem bisherigen Lieferanten Auszugsdatum und Schlusszählerstand. Bewahren Sie Bestätigung, Foto und Übergabeprotokoll auf, bis Schlussrechnung und Guthaben vollständig geklärt sind.

Lieferbeginn schriftlich bestätigen lassen

Verlassen Sie sich nicht allein auf den abgesendeten Antrag. Maßgeblich ist die Bestätigung, zu welchem Datum der neue Lieferant die Belieferung tatsächlich übernimmt. Prüfen Sie dort Adresse, Energieart und Vertragsbezeichnung.

Typische Zuordnungsfehler vermeiden

Ein Zahlendreher bei Zählernummer oder Marktlokations-ID kann die Anmeldung einer anderen Lieferstelle zuordnen. Vergleichen Sie die Bestätigung deshalb mit Zählerfoto, Mietvertrag und Übergabeprotokoll und melden Sie Abweichungen sofort schriftlich.

Zum Abhaken

Unterlagen und Nachweise

  • Einzugs- und Auszugsdatum
  • Alte und neue Lieferadresse
  • Zählernummer und Zählerfoto
  • Vertrags- oder Kundennummer
  • Bestätigter Lieferbeginn

Offizielle Grundlagen

Die rechtlichen und verfahrensbezogenen Angaben wurden anhand der folgenden öffentlichen Stellen geprüft.

Stand der Prüfung: 20. Oktober 2026. Prüfen Sie vor einer Entscheidung immer Ihre persönliche Vertragsbestätigung und die aktuell veröffentlichte Information des zuständigen Unternehmens. Bewahren Sie Anträge, Bestätigungen und Messwerte für spätere Rückfragen geordnet auf.

Anbieterinformationen

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